Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am gestrigen Abend mehrere Korrekturen am EEG-Gesetzentwurf vom 29. März beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich schon am heutigen Tage vom Deutschen Bundestag bestätigt und können dann am Freitag dieser Woche, spätestens aber am 6. Juli 2012 abschließend auch die Länderkammer passieren. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann dann umgehend erfolgen, sodass die EEG-Änderungen - wie von der Bundesregierung geplant - rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten können.
In dem gestrigen Beschluss haben sich die Bundesländer mit ihrer Forderung nach Abmilderung der drastischen Kürzungspläne der Bundesregierung an einigen Punkten durchsetzen können. An mehreren Stellen haben sich die Verhandler von Bund und Ländern nun auf Korrekturen verständigt. Sie griffen dabei in relevanten Teilen Forderungen aus dem BSW-Solar auf. Da das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt die Ende März vom Bundestag beschlossene EEG-Novelle in der Substanz erhalten.
Gegenüber der Gesetzesvorlage des Bundestages hat der Vermittlungsausschuss insbesondere die folgenden Änderungen beschlossen:
- Teilweise Rücknahme der Kürzung für das mittlere PV-Anlagensegment durch Einführung einer Vergütungsklasse 10 - 40 kWp mit 18,5 ct/kWh zum 1. April 2012.
- Teilweiser Verzicht auf das "Marktintegrationsmodell" durch Einführung einer Bagatellgrenze für PV-Kleinanlagen und Verlängerung der Übergangsfrist für das Wirksamwerden der Regelung: Bei PV- Anlagen bis 10kWp Leistung wird auch zukünftig 100 Prozent des erzeugten Solarstroms mit dem Einspeisetarif vergütet. Bei Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sowie 40 bis 1.000 kWp werden künftig nur noch maximal 90 Prozent mit dem Einspeisetarif vergütet, die restlichen 10 Prozent werden - wenn nicht selbst verbraucht - mit dem Börsenstrompreis vergütet oder müssen ohne EEG-Förderung anderweitig vermarktet werden. Die Regelung gilt für alle Anlagen, die ab 1. April in Betrieb genommen werden. Sie wird aber erst zum 1.1.2014 wirksam. Bis dahin erhalten alle Anlagen für den gesamten erzeugten Strom die volle Einspeisevergütung.
- Erhalt des Zubaukorridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr. Entgegen der ursprünglichen Regierungspläne wird der Zubaukorridor nicht ab 2014 abgesenkt und bleibt auch künftig auf dem bisherigen Niveau.
- Bei Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 GW (Stand Mai 2012: rd. 28 GW) soll die Förderung für neu installierte Anlagen auslaufen. Der Zubau soll jedoch weiterhin möglich und der Einspeisevorrang entsprechend erhalten bleiben. Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Erreichen dieser Grenze eine Anschlussregelung vorlegen und im Rahmen des jährlichen EEG-Monitorings regelmäßig über die Marktentwicklung berichten. Mit der Beschränkung auf 52 GWp ist die Forderung vieler Wirtschaftspolitiker nach einer Limitierung auf 33 GWp endgültig vom Tisch. Eine derartige Limitierung wird vom BSW-Solar aber dennoch scharf kritisiert, da keinesfalls sicher ist, dass sich zum Zeitpunkt des Erreichens von 52 GWp PV-Leistung Investitionen in neue PV-Anlagen in Deutschland wirtschaftlich bereits selbst tragen können.
- Die Regelung zur Größenbeschränkung für Freiflächenanlagen wird entschärft: Die bisher vorgesehene Zusammenfassung von Anlagen, die binnen 24 Monaten im Radius von 4 Kilometern innerhalb der jeweiligen Gemeindefläche in Betrieb genommen wurden, wird auf einen Radius von 2 Kilometern eingeschränkt. Über eine Rechtsverordnung sollen zudem Rahmenbedingungen für die Vergütung von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen auch bei einer Leistung von mehr als 10 MWp festgelegt werden.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft